Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Falls pflegende Angehörige einmal krank sind, Urlaub machen wollen oder die Pflege vorübergehend nicht selbst bewältigen können, nehmen unsere stationären und teilstionären Einrichtungen pflegebedürftige Senioren gerne für einen begrenzten Zeitraum auf, längstens jedoch 8 Wochen im Kalenderjahr.

Wir verstehen die Kurzzeitpflege auch als Bindeglied zwischen häuslich-ambulanter und klinischer Pflege, die pflegebedürftige Menschen u. a. nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereitet.
   

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen einmal verhindert sind, steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu. Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden, sofern die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.

Die Verhinderungspflege kann teilstationär in der Tagespflege oder vollstationär im Pflegeheim erfolgen.

Stationär

Teilstationär