Schutzkonzept für Besuche in der Tagespflege

AGAPLESION TAGESPFLEGE im OBERIN MARTHA KELLER HAUS

 
1. Zielsetzung / Handlungsgrundlage

Wir verfolgen auch weiterhin strikt das Ziel, ein Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung zu vermeiden und eine damit verbundene Quarantäne zu umgehen. Dies ist uns in den vergangenen Monaten durch stringente Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen, Schulung und Information, sowie konzertiertes Vorgehen auch gelungen.

Die Einrichtung öffnet die Tagespflege, unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen, für die Tagespflegegäste im vollen Umfang.

2. Anwendungsbereich

AGAPLESION TAGESPFLEGE im OBERIN MARTHA KELLER HAUS.
 

3. Verantwortlichkeiten zur Umsetzung/Prozessverantwortlicher

Hausleitungen, Leitung Tagespflege.
 

4. COVID-19-Beauftragte oder Beauftragter

Leitung Tagespflege.
 

5. Durchführung (Ablauf/Prozess)

5.1 Generelle Voraussetzungen

Mit den generellen Voraussetzungen werden die im AGAPLESION OBERIN MARTHA KELLER HAUS vorherrschenden Grundstrukturen im Rahmen der Umsetzung der aktualisierten Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschrieben. Wir richten uns hier streng nach den aktuellen Empfehlungen des RKI, der AGAPLESION Hygiene und den gültigen gesetzlichen Verordnungen.

5.2 Versorgungszeitraum

Wochentags: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

5.3 Fahrdienst

Unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen kann unser Fahrdienst nach Absprache in Anspruch genommen werden. Gefahren wird mit kleinen Bussen, in denen bis zu neun Personen Platz haben. Der/ die Fahrer*in trägt außerhalb sowie innerhalb des Busses, bei der Begleitung der Tagespflegegäste, eine genormte FFP-2-Maske.

5.4 Ort und Ablauf der Versorgung

Die Gäste der Tagespflege werden entweder von Angehörigen oder unserem Fahrdienst in die Einrichtung gebracht und wieder abgeholt. Der Zutritt erfolgt über die Seiteneingangstür im Erdgeschoss. Tagespflegegäste, die von ihren Angehörigen gebracht werden, werden an der Zugangstür am Haupteingang von Mitarbeiter*innen in Empfang genommen und am Nachmittag wieder dort hingebracht. Der Zutritt zum Gebäude bleibt für Angehörige untersagt.

Genutzt werden ausschließlich die Räumlichkeiten der Tagespflege, mit Ausnahme des Gymnastikraumes. Neben der Speisenversorgung im Gemeinschaftsraum betrifft dies vor allem die Gruppenangebote, die angepasst in beiden Gruppenräumen stattfinden.

Der Gemeinschaftsraum ist mit vier Tischen für je acht Personen und einem Tisch für zwei Personen ausgestattet, an denen die Tagesgäste je nach Belegung verteilt werden können.

Nach Möglichkeit findet die gesamte Versorgung in der Kleingruppenaufteilung statt. Zusätzlich zu der oben genannten Aufteilung im Gemeinschaftsraum, bestehen drei räumlich voneinander getrennte Ruhebereiche, drei räumlich voneinander getrennte Sanitärbereiche und mit den zwei zusätzlichen Gruppenräumen insgesamt drei Räumlichkeiten für Gruppenangebote.

5.5 Monitoring

Bei allen Tagespflegegästen wird eine tägliche Symptomkontrolle durchgeführt. Die Mitarbeiter*innen halten diese in einer fortlaufenden Liste für alle Gäste fest. Fiebermessen ist hierbei mit eingeschlossen. Zusätzlich wird bei allen Tagespflegegästen täglich vor dem Betreten der Einrichtung sowie bei Symptomen jeglicher Art ein Antigen-Schnelltest durchgeführt und die durchgeführte Testung dokumentiert.

Auch die Mitarbeiter*innen führen eigenständig eine tägliche Symptomkontrolle bei sich selbst durch und sind verpflichtet mindestens einmal Mal wöchentlich ein Antigen-Schnelltest durchzuführen und die durchgeführten Testungen zu dokumentieren.

5.6 Hygiene

Auf strikte Einhaltung der geltenden Hygienerichtlinie sowie Abstandsregeln durch die Mitarbeiter wird geachtet.

Während des gesamten Dienstes ist das Tragen einer genormten FFP-2-Maske gemäß aktueller Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend.

Insbesondere ist vor Betreten und Verlassen der Einrichtung bzw. des Raumes eine fachgerechte Händedesinfektion vorzunehmen.
 

6. Informationspflicht

Wir informieren alle Angehörigen über etwaige Veränderungen der Besuchsregelungen durch die Hessische Landesregierung.

Die Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer informieren uns umgehend über bei sich oder bei den Angehörigen desselben Hausstandes auftretende Symptome und wenn ein Verdacht auf eine CoVid-19 Infektion besteht.
 

7. Mitgeltende Dokumente

  • AGA Hygiene WuP
  • AGA WuP HP02 Ab- und Wiederanlegen Atemschutz/PSA
  • AGA WuP Testkonzept SARS-CoV-2

 

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